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scians GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die scians GmbH erbrachten Dienstleistungen und sollen einen gerechten Interessensausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewährleisten. Die AGB sind integrierender Bestandteil der vertraglichen Abmachungen zum jeweiligen Auftragsverhältnis zwischen scians und dem jeweiligen Auftraggeber.

Qualitätsstandard

Die scians GmbH führt ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen („best practice“) sowie nach den allgemeinen Regeln des Berufsstandes und den Standards der Wissenschaft aus. Diese ergeben sich aus den Richtlinien der ESOMAR (The World Association of Research Professionals) und der APA (American Psychological Association, 2010) sowie den ethischen Standards der World Medical Association.

Auftragserteilung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auftragserteilung schriftlich. Sie wird durch die scians GmbH schriftlich unter Hinweis auf die Gültigkeit der AGB bestätigt.

Weitergabe von Aufträgen

Die scians GmbH ist berechtigt, vertragliche Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die scians GmbH arbeitet dabei nur mit Partnern zusammen, die zu vergleichbaren Qualitätsstandards arbeiten. Wenn ein wesentlicher Teil der Leistung von einem Subunternehmer oder einem aussenstehenden Berater erbracht wird, wird der Auftraggeber darüber informiert.

Honorar

Das in der Offerte genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle definierten, von der scians GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zu erbringenden Leistungen. Leistungen von Subunternehmen und externen Beratern sind hierbei inklusive.

Zusätzliche vom Auftraggeber bestellte und nicht in der Offerte aufgeführte Dienstleistungen (z.B. zusätzliche Dokumentation oder Präsentation) werden separat verrechnet. Dabei muss der Auftraggeber auf die zusätzlich anfallenden Kosten aufmerksam gemacht werden.

Rücktritt/Auftragsänderung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat der Beauftragte Anspruch auf Vergütung der bis zum Rücktritt effektiv aufgelaufenen Kosten. Bei Vertragsänderungen ist dem Beauftragten der dadurch entstehende Mehraufwand zu ersetzen. Wesentliche Auftragsänderungen gelten als neuer Vertragsabschluss und sind nach den entsprechenden Regeln zu vereinbaren.

Rechnungsstellung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist ein Drittel der vereinbarten Honorarsumme bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Beginn der Tätigkeit und ein Drittel bei Ablieferung der Ergebnisse fällig. Bei Aufträgen, die unter CHF 20‘000 liegen, ist die Hälfte der Honorarsumme bei Auftragserteilung und die andere Hälfte bei Ablieferung der Ergebnisse fällig. Die ordentliche Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ohne Skonto.

Vertraulichkeit/Anonymität

Beide Vertragspartner behandeln sämtliche Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich, noch allgemein bekannt sind, vertraulich. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung werden die Befunde der von der scians GmbH durchgeführten Untersuchungen und Analysen ausschliesslich dem Auftraggeber zu dessen alleiniger Verwendung übermittelt.

Markt-, Meinungs- und Sozialforschungsdaten werden nur in anonymisierter Form an den Auftraggeber weitergegeben. Davon ausgenommen ist der Fall, wenn die befragten Personen der Weitergabe ihrer Identität ausdrücklich zustimmt oder diese wünscht. Diese Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen.

Haftung/Gewährleistung

Die scians GmbH gewährleistet sorgfältige und dem Stand der Wissenschaft entsprechende Ausführung der ihr übertragenen Arbeiten. Hingegen übernimmt die scians GmbH ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung keine Garantie für die Richtigkeit der gelieferten Ergebnisse oder die Folgen von deren Interpretation.

Kündigung Vertragsverhältnis

Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden und periodisch wiederkehrende Leistungen beinhalten, können – sofern nichts anderes vereinbart wurde – sowohl vom Auftraggeber wie auch von scians jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Wenn eine Partei mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten mehr als vier Wochen in Verzug ist, kann der Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag basiert auf schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.

Bern, Oktober 2008